Hausordnung

DIE „SPIELREGELN“ IM ODEON

Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen!

Es gibt nur sehr wenige Gründe, nicht in ein Tanzlokal eingelassen zu werden, und diese dienen dem gemeinschaftlichen Wohl unserer feiernden Gäste! Damit der Nachmittag und/oder Abend im Tanzlokal zu einem Erlebnis wird und nicht schon vor der Tür endet, sollte bitte folgendes beachtet werden:

ALTERSKONTROLLE:

Natürlich haben wir das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Wir gewähren jedem ab 18 Jahren den Eintritt. Unsere Gäste unter 18 Jahren müssen allerdings laut Jugendschutzgesetz eine Erziehungsbeauftragung mitbringen. Unter 17 Jahren kann kein Einlass gewährt werden. Sollte jemand einen erforderlichen Altersnachweis nicht erbringen können, so ist das Eingangspersonal berechtigt, den Eintritt zu verweigern. Daher bitte den Personalausweis immer mitbringen! Schülerausweise können wir leider nicht annehmen.

2. KLEIDERORDNUNG: TURNSCHUHE ERLAUBT…?

Unsere Besucher wünschen sich einen angenehm fröhlichen und stimmungsvollen Abend und daher gibt es keine „gehobene“ Kleiderordnung im Tanzpalast ODEON. Jedoch sollte ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe nicht unterschritten werden.
Im Speziellen gilt: Keine Tarnkleidung jeglicher Art, keine Turnschuhe sowie keine Jogging-Mode.
Jeder, der an unserer Türe auf Grund der Kleiderordnung abgewiesen wurde, sollte Verständnis für ein Mindestmaß an Kleidungsausstattung haben

3. ALKOHOLISIERUNG & DROGEN:

Zu stark alkoholisierten Menschen verweigern wir zum eigenen Schutz dieser Personen den Eintritt, denn in einem Ernstfall sind diese nicht in der Lage, z.B. Weisungen des Personals zu folgen oder die ausgewiesenen Fluchtwege zu benutzen.
Das Mitführen und Konsumieren von Drogen führt zur Anzeige!

4. GEWALTBEREITSCHAFT:

Gewalt gehört nicht in unsere erlebnisgastronomisch orientierte Location! Wer als Einzelner oder als Teil einer Gruppe in dieser Beziehung „negativ“ auffällt, muss mit einem Hausverweis oder in besonders schlimmen Fällen sogar mit einem Hausverbot rechnen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Eintritt für einzelne Besucher zu verweigern, um den Besuch unserer zufriedenen und feiernden Gäste nicht zu beeinträchtigen.
Der Betreiber bzw. das Personal ist nicht verpflichtet seine Entscheidungen zu begründen. Bitte vermeiden Sie daher sämtliche Diskussionen und akzeptieren Sie deren Wort.
Jede Schlägerei führt unweigerlich zur Anzeige.

5. SONSTIGES:

Mit Betreten des Gebäudes werden sämtliche Fotorechte an den Tanzpalast ODEON bzw. dessen Betreiber und die jeweiligen Fotografen abgetreten